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   BVerwG, 18.04.1969 - VII C 59.67   

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https://dejure.org/1969,1044
BVerwG, 18.04.1969 - VII C 59.67 (https://dejure.org/1969,1044)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1969 - VII C 59.67 (https://dejure.org/1969,1044)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1969 - VII C 59.67 (https://dejure.org/1969,1044)
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Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 26
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Arnsberg, 17.08.2017 - 5 K 3626/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1969 - VII C 59.67 -, KStZ 1969, 139.
  • VG Arnsberg, 29.06.2017 - 5 K 2857/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1969 - VII C 59.67 -, KStZ 1969, 139.
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70

    Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden - Bindungswirkung eines

    Dies hat der Senat für die Lohnsummensteuer mehrfach ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß diese Nachprüfungsmöglichkeit aus der engen Verflechtung der Vorschriften folge, die für die Verwaltung der Realsteuern durch die Finanzbehörden einerseits und durch die Gemeinden andererseits maßgebend seien, und durch die in § 3 Abs. 3 AO vorgeschriebene sinngemäße Anwendung des § 232 Abs. 2 AO nicht eingeschränkt werde (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [71]; 27, 350 [359]; ferner BVerwGE 32, 26 [27] für die Baulandsteuer).
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70

    Fehlerhaftigkeit einer Rechtsmittelbelehrung

    Dies hat der Senat für die Lohnsummensteuer mehrfach ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß diese Nachprüfungsmöglichkeit aus der engen Verflechtung der Vorschriften folge, die für die Verwaltung der Realsteuern durch die Finanzbehörden einerseits und durch die Gemeinden andererseits maßgebend seien, und durch die in § 3 Abs. 3 AO vorgeschriebene sinngemäße Anwendung des § 232 Abs. 2 AO nicht eingeschränkt werde (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [71]; 27, 350 [359]; ferner BVerwGE 32, 26 [27] für die Baulandsteuer).
  • BVerwG, 20.05.1969 - VII B 134.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhöhung der Grundsteuer für

    In dem Urteil vom 18. April 1969 - BVerwG VII C 59.67 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Erhöhung der Grundsteuer für baureife Grundstücke für verfassungsgemäß gehalten und dabei auch ausgeführt, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Grundsteuer als Gemeindesteuer nicht bestehen.
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